Regeln bei Bereitstellung als Industrieholz-Polter:
- Mindestmenge 10 FM -> entspr. 14 RM
- Zusammenstellen mehrerer Anteile erlaubt, aber nur ein Ansprechpartner bez. Abrechnung
- Holzmix ergibt sich aus der Ausformung des Forstdienstleisters
- Überschussmenge in FM wird zusätzlich in Rechnung gestellt (42,- €/FM)
(Mengenbezug: Aufmaß des Forstdienstleisters !) - Zuweisung durch Vorstand mit Rechnungsstellung (Vergabe mit Polter-Nr.)
- Nach der Bezahlung darf mit der Aufarbeitung begonnen bzw. abgefahren werden!
Regeln bei Aufarbeitung der eigenen Meterhaufen:
- Haufengröße: Ein Maß pro RM darf max. 10 cm größer sein
- Holzmix ergibt sich aus der Ausformung des Forstdienstleisters
- Aufarbeitungsbeginn nach Freigabe durch Vorstand
- Abnahme und Nummerierung nach dem Aufsetzen zeitnah durch den Vorstand
- Zuweisung durch Vorstand mit Rechnungsstellung bzw. Abfuhrschein und Holz-Nr.
- Nach der Bezahlung bzw. Zustellung des Abfuhrscheins darf abgefahren werden!
Regeln / Anweisung von fertig aufgesetztem Holz durch Dienstleister:
- Die komplette Fertigstellung durch den Forstdienstleister wird abgewartet
- Abnahme und Nummerierung zeitnah durch den Vorstand
- Zuweisung durch Vorstand mit Rechnungsstellung und Holz-Nr.
- Nach der Bezahlung darf abgefahren werden!
- Der Versammlungs-Termin für die Holznummernverteilung entfällt zukünftig.