Regeln bei Bereitstellung als Industrieholz-Polter:

  1. Mindestmenge 10 FM  -> entspr.  14 RM
  2. Zusammenstellen mehrerer Anteile erlaubt, aber nur ein Ansprechpartner bez. Abrechnung
  3. Holzmix ergibt sich aus der Ausformung des Forstdienstleisters
  4. Überschussmenge in FM wird zusätzlich in Rechnung gestellt  (42,- €/FM)
    (Mengenbezug:  Aufmaß des Forstdienstleisters !)
  5. Zuweisung durch Vorstand mit Rechnungsstellung (Vergabe mit Polter-Nr.)
  6. Nach der Bezahlung darf mit der Aufarbeitung begonnen bzw. abgefahren werden!

Regeln bei Aufarbeitung der eigenen Meterhaufen:

  1. Haufengröße:  Ein Maß pro RM darf max.  10 cm größer sein
  2. Holzmix ergibt sich aus der Ausformung des Forstdienstleisters
  3. Aufarbeitungsbeginn nach Freigabe durch Vorstand
  4. Abnahme und Nummerierung nach dem Aufsetzen zeitnah durch den Vorstand
  5. Zuweisung durch Vorstand mit Rechnungsstellung bzw. Abfuhrschein und Holz-Nr.
  6. Nach der Bezahlung bzw. Zustellung des Abfuhrscheins darf abgefahren werden!

Regeln / Anweisung von fertig aufgesetztem Holz durch Dienstleister:

  1. Die komplette Fertigstellung durch den Forstdienstleister wird abgewartet
  2. Abnahme und Nummerierung zeitnah durch den Vorstand
  3. Zuweisung durch Vorstand mit Rechnungsstellung und Holz-Nr.
  4. Nach der Bezahlung darf abgefahren werden!
  5. Der Versammlungs-Termin für die Holznummernverteilung entfällt zukünftig.

 


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